Lexikon

 

Mit diesem kleinen Lexikon wollen wir all denjenigen, die sich bisher noch nicht so intensiv mit der Hospizarbeit beschäftigt haben, eine kleine Hilfestellung geben. Diese Sammlung ist sicherlich nicht vollständig und wird laufend erweitert. Wir werden dabei die von Interessierten an uns gestellten Fragen – und die darauf gegebenen Antworten berücksichtigen.

  • Aktive Sterbehilfe
    Für die aktive "Sterbehilfe" bedarf es an sich keiner besonderen Erläuterung – die Diskussion um die aktive Sterbehilfe in den Niederlanden ist Allen präsent.
    Leider wird aber in vielen Fällen die sog. "Sterbehilfe" im gleichen Atemzug genannt wie die Sterbegeleitung. Daher haben wir uns dazu entschlossen, den Begriff der "Aktiven Sterbehilfe" grundsätzlich nicht zu verwenden, sondern vielmehr von 'Tötung auf Verlangen' oder 'Beihilfe zur Selbsttötung' zu sprechen.  
    siehe auch Resolution der IGSL-Hospiz zur Aktiven Sterbehilfe
     
  • Grundsätze zur Sterbebegleitung für Ärzte
    Die Bundesärztekammer hat 1999 die Grundsätze zur Sterbebegleitung neu formuliert:
    Grundsätze zur Sterbebegleitung (BÄK)
     
  • Der Begriff "Hospiz"
    Das Wort "Hospiz" kommt aus der lateinischen Sprache und bedeutet der Gast, aber auch der Gastgeber. Hospiz ist ein Rasthaus für Pilger, Reisende, Fremde, aber auch für Mittellose und Kranke. Der Begriff "Hospiz" geht zurück bis in die Frühzeit des Christentums. Die großen Mönchsorden bauten Hospize; später sorgten die Bischöfe in den großen Städten für solche Einrichtungen. Einige Orden bemühten sich um die Pilger und Reisenden an gefährlichen Flussübergängen und Alpenpässen. Das Hospiz am großen St. Bernhard wurde berühmt durch seine Bernhardinerhunde, die verirrte Menschen suchten. Die Hospize standen allen offen, die unterwegs und hilflos waren: dem Pilger, dem Kranken und dem Sterbenden, der Frau in den Wehen und dem Aussätzigen mit seiner Klapper oder Glocke. Hier versuchte man, jedem das zu geben, was er brauchte: Schutz und Geborgenheit, Erfrischung, Stärkung und Heilung.
    Im Mittelalter gab es Hospize in ganz Europa, in Paris allein gab es über 40, in Deutschland hielten sich lange Hospize in Mainz, Augsburg und Regensburg. Mehrere Orden bildeten sich, um den Kranken und Pilgern zu helfen. Zu den bekanntesten gehört der Ritterorden der Johanniter.

    Die heutige Hospizbewegung hat ihren Ursprung in den angelsächsischen Ländern.
    Mitte des 19.Jahrhunderts wurde in Dublin der "Orden der Barmherzigen Schwestern" gegründet. Aufgabe dieser Schwestern war die Pflege und Sorge um Schwerstkranke. Das Haus, in dem diese Menschen umsorgt wurden, nannten sie Hospiz. Anfang des 20.Jahrhunderts gründete der Orden das Hospiz St.Joseph in London, gleichzeitig entstanden weitere Gründungen durch anglikanische Ordensschwestern und ein Haus der Methodisten.
    Einen besonderen Auftrieb erhielt die Hospizbewegung durch die Ärztin Cicely Sounders, Sie arbeitete im St, Joseph Hospiz in London. Sie erkannte die Bedeutung der Schmerzbekämpfung und der menschlichen Zuwendung.. Sie sagte einmal: "Was Sterbenskranke am meisten brauchen, ist ein Arzt, der sie als Person ansieht. Was immer auch geschehen mag, wir können mit ihnen bis zuletzt aushalten."
    Cicely Sounders gründete im Jahre 1967 ihr eigenes Haus und nannte es St. Christopher Hospiz. Neben der liebenden Sorge für die Kranken, neben der mitmenschlichen Zuwendung steht eine sehr solide medizinische Betreuung, die eine ausgefeilte Schmerzbekämpfung und zugleich eine Kontrolle der Nebenwirkungen solcher Schmerztherapie bietet. Das erste Ziel im Hospiz ist es, den Kranken schmerzfrei zu machen. Das geschieht durch Verabreichung einer Medizin, die man einnimmt, bevor der Schmerz sich meldet.

    Inzwischen gibt es in England über hundert Hospize. Viele dieser Hospize haben einen Hausbetreuungsdienst aufgebaut, der die Sterbenskranken in ihren Familien begleitet und immer das Hospiz für Notfälle und Krisen als Stützen zur Verfügung hat.
    Dadurch können inzwischen 40% der im Hospiz aufgenommen Kranken daheim sterben, gegenüber nur 2% im Jahre 1967.

    In Deutschland hat sich die Hospizbewegung über viele Jahre sehr schwer getan.
    Die Gründung von stationären Hospizen wird auch heute noch nicht von staatlicher Seite gefördert und finanziell unterstützt.

    Es ist eine Tatsache, dass die Menschen auf die Frage wie sie sich ihr Sterben wünschen, antworten: sie möchten zuhause im Kreis ihrer Angehörigen sterben. Aber die Wirklichkeit ist, dass 80% der Kranken und alten Menschen im Krankenhaus oder Alters- und Pflegeheim sterben.
  • Palliativmedizin
    'palliativ' [zu lat. palliare >mit einem Mantel bedecken<] heißt, die Schmerzen lindernd, aber nicht die Krankheitsursache bekämpfend;
    unter Palliativmedizin versteht man entsprechend die Anwendung von Maßnahmen, die dazu dienen, nicht mehr heilbaren Kranken die letzten Tage ihres Lebens erträglich und weitestgehend ohne Schmerzen zu gestalten.
    Die Ziele der Palliativmedizin können wie folgt beschrieben werden:
    - denen, die noch nicht sterben müssen, leben zu helfen und zwar so vollständig, wie es ihnen möglich ist;
    - denen, die nicht mehr länger leben können, zu helfen, zur rechten Zeit zu sterben, nicht zu früh und nicht zu spät;
    - denen, die jetzt sterben müssen und die im Sterben liegen, zu helfen, mit Würde und in Frieden zu sterben;
    - denen, die nach dem Tod eines geliebten Menschen vom Verlust überwältigt werden, zu helfen, durch ihre Trauer zu wachsen und zu reifen
      
  • Patientenverfügung
    Für die Patientenverfügung, fälschlicherweise auch häufig „Patiententestament“ genannt, haben wir 2 gute Definitionen gefunden:
    (1.)       Unter dem Begriff Patientenverfügung versteht man eine schriftliche oder mündliche Erklärung eines einsichts- und urteilsfähigen Menschen, dass er in bestimmten, mehr oder weniger konkret benannten Krankheitssituationen, auch Unfallsituationen, keine Maßnahmen zur Verlängerung seines Lebens wünscht und oder die Umstände seines Sterbens in einer bestimmten Art und Weise gestaltet wissen möchte.  
    (
    2.)       Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, durch die ein einwilligungsfähiger Mensch zum Ausdruck bringt, dass er in bestimmten Krankheitssituationen keine Behandlung mehr wünscht, wenn diese letztlich nur dazu dient, sein ohnehin bald zu Ende gehendes Leben künstlich zu verlängern“
    Die Patientenverfügung wird berücksichtigt, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
       1. Der Patient ist nicht mehr einwilligungsfähig,
       2. eine lebensbedrohende Erkrankung wird in absehbarer Zeit zum Tode führen und
       3. es stellt sich die Frage, ob auf eine mögliche Behandlung verzichtet oder eine begonnene Behandlung beendet werden soll.
    In einer solchen Situation sollte - wenn möglich - keine Unklarheit darüber bestehen, welche Wünsche und Werte der Patient respektiert wissen will. Für den Arzt oder die Ärztin ist die
    Patientenverfügung ein wichtiges Indiz für den mutmaßlichen Willen, den außer acht zu lassen rechtswidrig ist.
    è Der Patientenwille hat also unbedingten Vorrang, auch vor etwaigen von einem Arzt gegenüber den Angehörigen ausgesprochenen Empfehlungen.
    Wichtig: dem Umfeld muss bekannt sein, dass eine Patientenverfügung existiert. Daher ist die Bestimmung eines Betreuers oder eines Bevollmächtigten, der Kenntnis von der Patientenverfügung hat, auf jeden Fall zu empfehlen. (Das ist auch ein Grund, warum die IGSL die Patientenverfügung und die Bestimmung eines Betreuers oder eines Bevollmächtigten in der Vorsorgemappe zusammen fasst.)
     
  • Betreuungsverfügung
    Sie eröffnet die Möglichkeit nach §1901 BGB schon frühzeitig einen Vorschlag zu machen, welche Person in welchem Umfang vom Vormundschaftsgericht mit einer Betreuung beauftragt werden soll, wenn dies erforderlich werden sollte. 
    Der Betreuer muss jedoch eine vormundschaftliche Genehmigung einholen, wenn er im Interesse des einwilligungsunfähigen Patienten die Zustimmung zu einer lebensverlängernden Maßnahme oder seiner Meinung nach überflüssigen Behandlung verweigern will. Auch für den Betreuer kann eine Patientenverfügung eine hilfreiche Grundlage sein. Daher bietet die IGSL-Hospiz die Betreuungsmappe als Kombination einer Patientenverfügung und einer Betreuungsverfügung an.
    Übrigens: der in dieser Verfügung benannte Betreuer kann für seine Arbeit bis zu 300€/Jahr berechnen sowie eine Erstattung seiner Auslagen verlangen.
     
  • Vorsorgevollmacht
    Im Unterschied zur generellen Vollmacht gilt die Vorsorgevollmacht nur unter bestimmten Bedingungen: ‚wenn ich selbst nicht mehr entscheidungsfähig bin‘. Hiermit kann auch der teilweise berechtigten Sorge Rechnung getragen werden, dass mit einer frühzeitig gegebenen Vollmacht auch Missbrauch getrieben werden kann. Mit einer Vorsorgevollmacht kann sichergestellt werden, dass tatsächlich eine Person meines Vertrauens an meiner Stelle Entscheidungen treffen kann, die die gleiche Bedeutung haben, als hätte ich sie selbst so getroffen.
    Ein Betreuer darf dann nicht bestellt werden, wenn der Patient eine Vorsorgevollmacht verfasst hat (§ 1896 Abs. 2 BGB).
    Nach § 1904 Abs. 2 BGB muss eine Vorsorgevollmacht schriftlich verfasst sein. Auch hier kann es hilfreich sein, wenn die Entscheidungs- und Geschäftsfähigkeit durch Zeugen bestätigt wird.
    Aber auch eine so bevollmächtigte Person muss – letztendlich zu ihrer eigenen Absicherung – das Vormundschaftsgericht anrufen, wenn die Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen beschlossen werden soll.
     
  • Sterbebegleitung
    Die Sterbebegleitung ist der Kerngedanke der Hospizbewegung. Der wichtigste Aspekt dabei ist, einer/n Sterbenden in ihrer/seiner letzten Phase ihres/seines Lebens zu begleiten und ihr/ihm somit einen würdevollen Abschied zu erlauben. Dabei spielt eine entsprechend sinnvoll eingesetzte Palliativmedizin eine bedeutende Rolle.
     
  • Organspende
    Organspende bezeichnet das zur Verfügung stellen von Organen zur Transplantation. Voraussetzung für eine Organspende ist die eindeutige Feststellung des Hirntodes. Dies ist allgemein bekannt, also warum haben wir diesen Begriff hier aufgenommen?
    Die IGSL-Hospiz steht einer Organspende nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, stellt aber fest, dass in der öffentlichen Diskussion leider zu wenig über die Situation des Organ-"Spenders" nachgedacht wird.
    Hier finden Sie Informationen zur Frage der Organentnahme mit Fragestellungen, die wir jedem potentiellen Unterzeichner eines Organspendeausweises ans Herz legen wollen.