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Mit diesem kleinen Lexikon wollen wir all
denjenigen, die sich bisher noch nicht so intensiv mit der
Hospizarbeit beschäftigt haben, eine kleine Hilfestellung
geben. Diese Sammlung ist sicherlich nicht vollständig und
wird laufend erweitert. Wir werden dabei die von
Interessierten an uns gestellten Fragen – und die darauf
gegebenen Antworten berücksichtigen.
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Aktive
Sterbehilfe
Für die aktive "Sterbehilfe" bedarf es an sich keiner
besonderen Erläuterung – die Diskussion um die aktive
Sterbehilfe in den Niederlanden ist Allen präsent.
Leider wird aber in vielen Fällen die sog. "Sterbehilfe"
im gleichen Atemzug genannt wie die Sterbegeleitung. Daher
haben wir uns dazu entschlossen, den Begriff der "Aktiven
Sterbehilfe" grundsätzlich nicht zu verwenden,
sondern vielmehr von 'Tötung auf Verlangen' oder 'Beihilfe
zur Selbsttötung' zu sprechen.
siehe auch
Resolution der IGSL-Hospiz zur Aktiven Sterbehilfe
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Grundsätze zur Sterbebegleitung für Ärzte
Die Bundesärztekammer hat 1999 die Grundsätze zur
Sterbebegleitung neu formuliert:
Grundsätze zur Sterbebegleitung (BÄK)
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Der
Begriff "Hospiz"
Das Wort "Hospiz" kommt aus der lateinischen Sprache und
bedeutet der Gast, aber auch der Gastgeber. Hospiz ist ein
Rasthaus für Pilger, Reisende, Fremde, aber auch für
Mittellose und Kranke. Der Begriff "Hospiz" geht zurück
bis in die Frühzeit des Christentums. Die großen
Mönchsorden bauten Hospize; später sorgten die Bischöfe in
den großen Städten für solche Einrichtungen. Einige Orden
bemühten sich um die Pilger und Reisenden an gefährlichen
Flussübergängen und Alpenpässen. Das Hospiz am großen St.
Bernhard wurde berühmt durch seine Bernhardinerhunde, die
verirrte Menschen suchten. Die Hospize standen allen
offen, die unterwegs und hilflos waren: dem Pilger, dem
Kranken und dem Sterbenden, der Frau in den Wehen und dem
Aussätzigen mit seiner Klapper oder Glocke. Hier versuchte
man, jedem das zu geben, was er brauchte: Schutz und
Geborgenheit, Erfrischung, Stärkung und Heilung.
Im Mittelalter gab es Hospize in ganz Europa, in Paris
allein gab es über 40, in Deutschland hielten sich lange
Hospize in Mainz, Augsburg und Regensburg. Mehrere Orden
bildeten sich, um den Kranken und Pilgern zu helfen. Zu
den bekanntesten gehört der Ritterorden der Johanniter.
Die heutige Hospizbewegung hat ihren Ursprung in den
angelsächsischen Ländern.
Mitte des 19.Jahrhunderts wurde in Dublin der "Orden der
Barmherzigen Schwestern" gegründet. Aufgabe dieser
Schwestern war die Pflege und Sorge um Schwerstkranke. Das
Haus, in dem diese Menschen umsorgt wurden, nannten sie
Hospiz. Anfang des 20.Jahrhunderts gründete der Orden das
Hospiz St.Joseph in London, gleichzeitig entstanden
weitere Gründungen durch anglikanische Ordensschwestern
und ein Haus der Methodisten.
Einen besonderen Auftrieb erhielt die Hospizbewegung durch
die Ärztin Cicely Sounders, Sie arbeitete im St, Joseph
Hospiz in London. Sie erkannte die Bedeutung der
Schmerzbekämpfung und der menschlichen Zuwendung.. Sie
sagte einmal: "Was Sterbenskranke am meisten brauchen, ist
ein Arzt, der sie als Person ansieht. Was immer auch
geschehen mag, wir können mit ihnen bis zuletzt
aushalten."
Cicely Sounders gründete im Jahre 1967 ihr eigenes Haus
und nannte es St. Christopher Hospiz. Neben der liebenden
Sorge für die Kranken, neben der mitmenschlichen Zuwendung
steht eine sehr solide medizinische Betreuung, die eine
ausgefeilte Schmerzbekämpfung und zugleich eine Kontrolle
der Nebenwirkungen solcher Schmerztherapie bietet. Das
erste Ziel im Hospiz ist es, den Kranken schmerzfrei zu
machen. Das geschieht durch Verabreichung einer Medizin,
die man einnimmt, bevor der Schmerz sich meldet.
Inzwischen gibt es in England über hundert Hospize. Viele
dieser Hospize haben einen Hausbetreuungsdienst aufgebaut,
der die Sterbenskranken in ihren Familien begleitet und
immer das Hospiz für Notfälle und Krisen als Stützen zur
Verfügung hat.
Dadurch können inzwischen 40% der im Hospiz aufgenommen
Kranken daheim sterben, gegenüber nur 2% im Jahre 1967.
In Deutschland hat sich die Hospizbewegung über viele
Jahre sehr schwer getan.
Die Gründung von stationären Hospizen wird auch heute noch
nicht von staatlicher Seite gefördert und finanziell
unterstützt.
Es ist eine Tatsache, dass die Menschen auf die Frage wie
sie sich ihr Sterben wünschen, antworten: sie möchten
zuhause im Kreis ihrer Angehörigen sterben. Aber die
Wirklichkeit ist, dass 80% der Kranken und alten Menschen
im Krankenhaus oder Alters- und Pflegeheim sterben.
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Palliativmedizin
'palliativ' [zu lat. palliare >mit einem Mantel bedecken<]
heißt, die Schmerzen lindernd, aber nicht die
Krankheitsursache bekämpfend;
unter Palliativmedizin versteht man entsprechend die
Anwendung von Maßnahmen, die dazu dienen, nicht mehr
heilbaren Kranken die letzten Tage ihres Lebens erträglich
und weitestgehend ohne Schmerzen zu gestalten.
Die Ziele der Palliativmedizin können wie folgt
beschrieben werden:
- denen, die noch nicht sterben müssen, leben zu helfen
und zwar so vollständig, wie es ihnen möglich ist;
- denen, die nicht mehr länger leben können, zu helfen,
zur rechten Zeit zu sterben, nicht zu früh und nicht zu
spät;
- denen, die jetzt sterben müssen und die im Sterben
liegen, zu helfen, mit Würde und in Frieden zu sterben;
- denen, die nach dem Tod eines geliebten Menschen vom
Verlust überwältigt werden, zu helfen, durch ihre Trauer
zu wachsen und zu reifen
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Patientenverfügung
Für die Patientenverfügung, fälschlicherweise auch häufig
„Patiententestament“ genannt, haben wir 2 gute
Definitionen gefunden:
(1.)
Unter dem Begriff Patientenverfügung versteht man
eine schriftliche oder mündliche Erklärung eines
einsichts- und urteilsfähigen Menschen, dass er in
bestimmten, mehr oder weniger konkret benannten
Krankheitssituationen, auch Unfallsituationen, keine
Maßnahmen zur Verlängerung seines Lebens wünscht und oder
die Umstände seines Sterbens in einer bestimmten Art und
Weise gestaltet wissen möchte.
(2.)
Eine Patientenverfügung ist
eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, durch die ein
einwilligungsfähiger Mensch zum Ausdruck bringt, dass er
in bestimmten Krankheitssituationen
keine Behandlung mehr wünscht, wenn diese letztlich
nur dazu dient, sein ohnehin bald zu Ende gehendes Leben
künstlich zu verlängern“
Die Patientenverfügung wird berücksichtigt, wenn
folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Der Patient ist nicht mehr einwilligungsfähig,
2. eine lebensbedrohende Erkrankung wird in absehbarer
Zeit zum Tode führen und
3. es stellt sich die Frage, ob auf eine mögliche
Behandlung verzichtet oder eine begonnene Behandlung
beendet werden soll.
In einer solchen Situation sollte - wenn möglich - keine
Unklarheit darüber bestehen, welche Wünsche und Werte der
Patient respektiert wissen will. Für den Arzt oder die
Ärztin ist die
Patientenverfügung
ein wichtiges Indiz für den mutmaßlichen Willen, den außer
acht zu lassen rechtswidrig ist.
è Der Patientenwille hat also unbedingten Vorrang,
auch vor etwaigen von einem Arzt gegenüber den Angehörigen
ausgesprochenen Empfehlungen.
Wichtig: dem Umfeld muss bekannt sein, dass eine
Patientenverfügung existiert. Daher ist die Bestimmung
eines Betreuers oder eines Bevollmächtigten, der Kenntnis
von der Patientenverfügung hat, auf jeden Fall zu
empfehlen. (Das ist auch ein Grund, warum die IGSL die
Patientenverfügung und die Bestimmung eines Betreuers oder
eines Bevollmächtigten in der Vorsorgemappe zusammen
fasst.)
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Betreuungsverfügung
Sie eröffnet die Möglichkeit nach §1901 BGB schon
frühzeitig einen Vorschlag zu machen, welche Person in
welchem Umfang vom Vormundschaftsgericht mit einer
Betreuung beauftragt werden soll, wenn dies erforderlich
werden sollte.
Der Betreuer muss jedoch eine vormundschaftliche
Genehmigung einholen, wenn er im Interesse des
einwilligungsunfähigen Patienten die Zustimmung zu einer
lebensverlängernden Maßnahme oder seiner Meinung nach
überflüssigen Behandlung verweigern will. Auch für den
Betreuer kann eine Patientenverfügung eine hilfreiche
Grundlage sein. Daher bietet die IGSL-Hospiz die
Betreuungsmappe als Kombination einer Patientenverfügung
und einer Betreuungsverfügung an.
Übrigens: der in dieser Verfügung benannte Betreuer kann
für seine Arbeit bis zu 300€/Jahr berechnen sowie eine
Erstattung seiner Auslagen verlangen.
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Vorsorgevollmacht
Im Unterschied zur generellen Vollmacht gilt die
Vorsorgevollmacht nur unter bestimmten Bedingungen: ‚wenn
ich selbst nicht mehr entscheidungsfähig bin‘. Hiermit
kann auch der teilweise berechtigten Sorge Rechnung
getragen werden, dass mit einer frühzeitig gegebenen
Vollmacht auch Missbrauch getrieben werden kann. Mit einer
Vorsorgevollmacht kann sichergestellt werden, dass
tatsächlich eine Person meines Vertrauens an meiner Stelle
Entscheidungen treffen kann, die die gleiche Bedeutung
haben, als hätte ich sie selbst so getroffen.
Ein Betreuer darf dann nicht bestellt werden, wenn der
Patient eine Vorsorgevollmacht verfasst hat (§ 1896 Abs. 2
BGB).
Nach § 1904 Abs. 2 BGB muss eine Vorsorgevollmacht
schriftlich verfasst sein. Auch hier kann es hilfreich
sein, wenn die Entscheidungs- und Geschäftsfähigkeit durch
Zeugen bestätigt wird.
Aber auch eine so bevollmächtigte Person muss –
letztendlich zu ihrer eigenen Absicherung – das
Vormundschaftsgericht anrufen, wenn die Beendigung
lebensverlängernder Maßnahmen beschlossen werden soll.
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Sterbebegleitung
Die Sterbebegleitung ist der Kerngedanke der
Hospizbewegung. Der wichtigste Aspekt dabei ist, einer/n
Sterbenden in ihrer/seiner letzten Phase ihres/seines
Lebens zu begleiten und ihr/ihm somit einen würdevollen
Abschied zu erlauben. Dabei spielt eine entsprechend
sinnvoll eingesetzte Palliativmedizin eine bedeutende
Rolle.
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Organspende
Organspende bezeichnet das zur Verfügung stellen von
Organen zur Transplantation. Voraussetzung für eine
Organspende ist die eindeutige Feststellung des Hirntodes.
Dies ist allgemein bekannt, also warum haben wir diesen
Begriff hier aufgenommen?
Die IGSL-Hospiz steht einer Organspende nicht
grundsätzlich ablehnend gegenüber, stellt aber fest, dass
in der öffentlichen Diskussion leider zu wenig über die
Situation des Organ-"Spenders" nachgedacht wird.
Hier finden Sie Informationen zur Frage der
Organentnahme mit Fragestellungen, die wir jedem
potentiellen Unterzeichner eines Organspendeausweises ans
Herz legen wollen.
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